Was gibt's Neues?

Arbeitsrechtlicher Jahresrückblick 2018 – Ausblick 2019

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr und möchten mit Ihnen zum Jahreswechsel 2018/ 2019 auf das vergangene Jahr zurückblicken und dieses anhand einiger von uns als wichtig empfundener Entscheidungen – vornehmlich vor dem Hintergrund unserer Blog-Beiträge – Revue passieren lassen sowie einen Ausblick auf das Jahr 2019 wagen.

DSGVO

Ein Thema, welches im Jahr 2018 sowohl Arbeitgeber und Betriebsräte umgetrieben hat, war die neue Datenschutz-Grundverordnung und die mit dieser einhergehende Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses Thema wird uns alle auch 2019 noch begleiten, da viele Punkte nach wie vor ungeklärt sind, gerade auch im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Wie Sie unserem Blog-Beitrag vom 08.10.2018 entnehmen können, hat die DSGVO sogar schon Eingang in eine Entscheidung des BAG zur offenen Videoüberwachung gefunden. Es wird voraussichtlich nicht das letzte Mal sein, dass sich das BAG mit dem neuen Datenschutzrecht auseinander setzen muss.

Profifußball und Befristungen

Am 16.01.2018 entschied das BAG, dass Arbeitsverträge im Profifußball aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung befristet werden können. Damit wurde die Klage des ehemaliger Torhüters Heinz Müller, der gegen Mainz 05 geklagt hatte, letztendlich abgewiesen. Das Arbeitsgericht hatte ihm noch Recht gegeben. Die befürchteten Umwälzungen des deutschen Profifußballs sind damit (vorerst) ausgeblieben. Mehr zu dieser Entscheidung des BAG finden Sie in unserem Blog-Beitrag vom 21.03.2018.

Sachgrundlose Befristungen und das Zuvor-Beschäftigungsverbot

Mit einem befristungsrechtlichen Thema musste sich auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen: § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG schreibt vor, dass eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BAG war davon ausgegangen, dass hiermit nicht jemals zuvor sondern nur ein Zeitraum von drei Jahren gemeint sein könne. Dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt. Mehr dazu können Sie in unserem Blog-Beitrag vom 25.06.2018 lesen.

Der EuGH zu Urlaub und kirchlichem Arbeitsrecht

Auch im Jahr 2018 hat der EuGH wieder Entscheidungen gefällt, die Gewissheiten des deutschen Arbeitsrechts, die man vermeintlich in Stein gemeißelt glaubte, nachhaltig erschüttert haben.

Zum Urlaubrecht entschied der EuGH, der seit einiger Zeit für viel Bewegung bezüglicher dieser Thematik sorgt, dass Erben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für Urlaubtage, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes noch nicht genommen hatte, haben. Dass das BAG dies zuvor anders gesehen hat sowie andere Hintergründe der Entscheidung, können Sie unserem Blog-Beitrag vom 29.11.2018 entnehmen.

Dies war aber nicht die einzige interessante Entscheidung des EuGH zum Urlaubsrecht: So entschied der EuGH ebenfalls am 06.11.2018 in zwei ähnlich gelagerten Fällen (Urteile in den Rechtssachen C-619/16 und C-684/16), dass Mitarbeitern auch dann einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben können, wenn sie den Urlaub zuvor nicht erfolglos beantragt haben. Der EuGH führt allerdings einschränkend aus, dass dies nicht gelten soll, wenn der Mitarbeiter tatsächlich die Gelegenheit hatte, den Urlaub zu nehmen und hierauf bewusst freiwillig verzichtet hat. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich die deutsche Betriebspraxis und die Arbeitsgerichte auf diese Rechtsprechung einstellen, da sie das bisherige deutsche Verständnis auf den Kopf stellt.

Auch zum Arbeitsrecht der Kirchen äußerte sich der EuGH, wie Sie unseren Blog-Beiträgen vom 20.04. und 14.09.2018 entnehmen können. Das BAG hat sich der EuGH-Rechtsprechung hinsichtlich dieser Thematik unterdessen angeschlossen (Blog-Beitrag vom 01.11.2018). Es darf allerdings bezweifelt werden, dass dies das letzte Wort in diesem Themenzusammenhang ist, denn die Kirchen werden die Einschränkung ihrer Sonderrechte sicherlich nicht „kampflos“ hinnehmen, gerade weil diese verfassungsmäßig abgesichert sind. Spannend wird auch zu beobachten sein, wie das BAG diesen Konflikt, in dem es durchaus zu unterschiedlichen Ansichten von EuGH und Bundesverfassungsgericht kommen kann, in Zukunft auflöst.

Mindestlohn und Ausschlussfristen

Das BAG hat schließlich in einer Entscheidung vom 18.09.2018 klargestellt, dass Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die ab dem 01.01.2015 geschlossen wurden, nur wirksam sind, wenn sie den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ausklammern. Mehr zu dieser Entscheidung, die für einige Arbeitgeber sicherlich eine unangenehme Nachricht enthielt, wenn sie auch nicht vollkommen überraschend kam, lesen Sie in unserem Blog-Beitrag vom 20.09.2018.

Was bringt uns 2019?

Einige arbeitsrechtliche Neuerungen stehen auch schon für 2019 fest. So ist das Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit am 01.01.2019 tatsächlich in Kraft getreten (Blog-Beitrag vom 14.06.2018), der Mindestlohn hat sich auf € 9,19 erhöht (Blog-Beitrag vom 28.06.2018) und die Bestimmung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB wurde endlich aufgehoben. Nach dieser Bestimmung waren Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Länge der Kündigungsfrist nicht zu berücksichtigen. Die Vorschrift war schon seit einigen Jahren nicht mehr anwendbar, da der EuGH bereits am 19.01.2010 (!) entschieden hatte, dass die Regelung gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstieß (Urteil in der Rechtssache C-555/07). Mit der Aufhebung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist dieser Entscheidung nun endlich Rechnung getragen worden.

Was 2019 weiter bringen wird, können wir auch nicht voraussagen. Der vorstehende Rückblick legt aber nahe, dass es auch in diesem Jahr (arbeitsrechtlich) spannend bleibt. Wir wünschen Ihnen jedenfalls, dass Ihnen das Jahr 2019 viel Gesundheit, Erfolg und Lebensfreude beschert und würden uns freuen, wenn Sie auch weiterhin hin und wieder in unseren Blog schauen würden.

Herzliche Grüße

Ihr ICL-Team

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