Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Grundanliegen ist es dabei, dem Betrieb eine Ordnung zu geben, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt: die Belange der Belegschaft ebenso wie die berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Wahl des Betriebsrats
- Geschäftsführung des Betriebsrats
- Zuständigkeiten Betriebsrat/ Gesamtbetriebsrat/ Konzernbetriebsrat
- Amtszeit: Restmandat/ Übergangsmandat
- Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Durchsetzung von betriebsverfassungsrechtlichen Rechten in Einigungsstellen und vor dem Arbeitsgericht