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Betriebsverfassungsrecht


Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Grundanliegen ist es dabei, dem Betrieb eine Ordnung zu geben, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt: die Belange der Belegschaft ebenso wie die berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen: