Unser Leistungsspektrum

Arbeitnehmerüberlassung


Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form des flexiblen Personaleinsatzes. Dieser Einsatz ist nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig, die von Verleihern und Entleihern zu beachten sind. Auch für Betriebsräte und Leiharbeitnehmer gelten besondere Rechte und Pflichten. Wir beraten Sie gern zu den speziellen Fragen, die sich für Sie als Verleiher / Entleiher, Betriebsrat oder Arbeitnehmer nach dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz ergeben, insbesondere zu: