Was gibt's Neues?

ICL Frühstück für Personaler und Betriebsräte am 28.03.2019

Desk-Sharing & Co.: Arbeitsplatzkonzepte 4.0 und ihre rechtlichen Folgen

Arbeit 4.0 ist in aller Munde. Die fortschreitende Digitalisierung führt in der Arbeitswelt zu immer tiefgreifenderen Veränderungen. Die Umwälzungen machen auch vor dem physischen Arbeitsplatz nicht halt. Diverse Unternehmen testen derzeit neuartige Arbeitsplatzkonzepte oder haben diese bereits umgesetzt.

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam zwei dieser Konzepte aus arbeitsrechtlicher Sicht näher beleuchten. Dabei schauen wir uns das sogenannte Desk-Sharing und die Nutzung von Co-Working-Spaces sowohl unter individualarbeitsrechtlichen Aspekten als auch aus der Sicht des Betriebsverfassungsrechts an. Bei der Einführung derartiger Arbeitsplatzkonzepte ergeben sich vielfältige Fragen: Bedarf es einer Änderung des Arbeitsvertrages? Liegt eine Betriebsänderung vor? Welche daten- und arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkte sind zu beachten?

Wir freuen uns, dieses spannende und facettenreiche Thema am Donnerstag, den 28. März 2019 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen (Beim Alten Gaswerk 5, 22761 Hamburg) gemeinsam mit Ihnen in kleiner Runde zu erarbeiten. Neu ist, dass wir alle an einen Tisch holen: Personaler und Betriebsräte.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@icl-rechtsanwaelte.de.

Gern können Sie diese Einladung an interessierte Kollegen und Geschäftspartner weiterleiten. Mit der Anmeldung/ Teilnahme sind selbstverständlich keinerlei Kosten verbunden.

Wir freuen uns auf Sie!

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