SE-/ Euro-Betriebsräte
Eine SE ist eine europäische Gesellschaftsform. Im SE-Beteiligungsgesetz sind für SE mit Sitz in Deutschland die Grundsätze der Arbeitnehmerbeteiligung geregelt. Dies umfasst sowohl das Mitbestimmungsstatut als auch die Errichtung eines sogenannten SE-Betriebsrates. Ist die Gründung einer SE geplant, muss zunächst das sogenannte „Besondere Verhandlungsgremium“ gebildet werden.
Wir beraten Betriebsräte, Besondere Verhandlungsgremien, SE- und Euro-Betriebsräte insbesondere zu folgenden Themen:
- Ablauf der Gründung einer SE
- Bildung des Besonderen Verhandlungsgremiums
- Verhandlung der Beteiligungsvereinbarung
- rechtliche Probleme bei der SE-Gründung