Unser Leistungsspektrum

Vertragsgestaltung


Auch im Arbeitsrecht gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der aber durch verschiedene rechtliche Vorgaben eingegrenzt wird. So unterliegen Arbeitsverträge beispielsweise der AGB-Kontrolle. Auch bei Befristungen und Teilzeitverträgen sind besondere rechtliche Anforderungen zu beachten. Wir beraten Sie gern zu folgenden Themen: